Beitragsordnung


§1 Aufnahmegebühren

Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.

 

§ 2 Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2 € pro Monat und wird als Jahresbeitrag von 24 € jeweils im 1. Quartal eines Geschäftsjahres fällig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag des betreffenden Mitgliedes eine andere Zahlungsweise für einzelne Mitglieder zulassen.