§1 Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 2 € pro Monat und wird als Jahresbeitrag von 24 € jeweils im 1. Quartal eines Geschäftsjahres fällig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand auf Antrag des
betreffenden Mitgliedes eine andere Zahlungsweise für einzelne Mitglieder zulassen.